Art. 25 RCU
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BGer 1C_116/2020 · 21.04.2021AbgewiesenDie Bewilligung einer Biogasanlage ausserhalb der Bauzone in einem ISOS-geschützten Landschaftsraum ist unzulässig, wenn die Anlage eine sensible Beeinträchtigung des Schutzguts darstellt und keine gleich- oder höherwertigen nationalen Interessen die Abweichung rechtfertigen (Art. 6 Abs. 2 LPN, Art. 34 Abs. 4 Bst. b OAT).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.