Art. 25 VRG/GR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_660/2021 · 20.12.2022AbgewiesenEine Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zweitwohnungsgesetzgebung (Art. 11 ZWG) stellt keinen ausreichenden Grund für den Widerruf rechtskräftiger Baubewilligungen dar, wenn die Bauherrschaft bereits mit der Ausführung begonnen hat und überwiegende öffentliche oder private Interessen dem Widerruf entgegenstehen.BaubewilligungBGer 1C_670/2021 · 05.04.2022AbgewiesenEin Projektänderungsgesuch kann nicht materiell beurteilt werden, wenn die strittige Frage bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Bauentscheids war. Die Bindungswirkung von Baubewilligungen richtet sich nach kantonalem Recht, soweit bundesrechtliche Aspekte nicht betroffen sind.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.