Art. 26 Abs. 3 LAT
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_596/2022 · 12.09.2023AbgewiesenEin widerrechtlich in Kraft gesetzter Nutzungsplan (PGA 2007) darf nicht als Grundlage für eine Baubewilligung dienen, wenn er später vom Bundesgericht aufgehoben wird. Bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses ist das zum Zeitpunkt der letzten kantonalen Entscheidung geltende Recht anzuwenden, selbst wenn dies zur…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_142/2022 · 07.06.2023AbgewiesenDer dies a quo der fünfjährigen Frist für eine Reservationszone nach Art. 46 aLATC beginnt mit der vorläufigen Genehmigung durch die kantonale Behörde (Art. 61 aLATC), nicht erst mit der definitiven Inkraftsetzung (Art. 61a aLATC).PlanungszoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.