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Art. 26 al. 3 OAT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_656/2024 · 05.08.2025AbgewiesenDie Abwägung der Interessen nach Art. 3 OAT für einen Kiesabbauplan ist rechtmässig, wenn die temporäre Beeinträchtigung von SDA durch die Sicherstellung der kantonalen Materialversorgung und die garantierte Wiederherstellung der Flächen gerechtfertigt wird.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.