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Art. 26 ZWG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_161/2019 · 23.01.2020GutgeheissenEin Quartiergestaltungsplan kann nur dann als Grundlage für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 26 ZWG dienen, wenn er mindestens zu einem wesentlichen Teil auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet ist. Ein beiläufiger Hinweis auf Kontingentierungsregelungen und eine Etappierung genügen dafür nicht.BaubewilligungGestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungBGer BGE 146 II 80 · 01.01.2020GutgeheissenEin Quartiergestaltungsplan kann nur dann als projektbezogener Sondernutzungsplan nach Art. 26 ZWG gelten, wenn aus ihm mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass mindestens zu einem wesentlichen Teil die Erstellung von Zweitwohnungen bezweckt wird. Die blosse Absicht oder ein beiläufiger Hinweis auf Kontingentierungsregelungen genügt…GestaltungsplanBaubewilligungSondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.