Art. 27 Abs. 2 LST
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_359/2025 · 01.12.2025AbgewiesenEin Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.EnteignungBaubewilligungBGer 1C_200/2022 · 11.08.2022AbgewiesenDie persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern über die Veröffentlichung einer Nutzungsplanvariante ist nach kantonalem Recht nur für direkt und einschneidend betroffene Eigentümer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Bevölkerungsinformation begründet keinen Anspruch auf persönliche Benachrichtigung über die spätere Planadoption.GestaltungsplanBGer 1C_62/2019 · 13.02.2019AbgewiesenEin Ricorso gegen eine Nutzungsplanungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse nachweisen können und die Rügen zum Planungsinhalt verfrüht sind, da sie erst im Rahmen der zweiten Veröffentlichung nach LST geltend gemacht werden können.UmzonungGestaltungsplanEinzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.