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Art. 27 Abs. 4 BO Hünenberg

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BGer 1C_702/2024 · 18.06.2025AbgewiesenDie Auslegung von Art. 27 Abs. 4 der Bauordnung der Gemeinde Hünenberg, wonach integrierte Treppen- und Liftaufbauten nicht auf die Drittelregel für Attikageschosse angerechnet werden, ist nicht willkürlich. Die Glasüberdachung über dem Eingangsbereich zählt zur Deckenfläche des Obergeschosses gemäss § 8 Abs. 2 lit. b aV PBG/ZG.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.