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Art. 27 f. AsylG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_168/2015 · 11.05.2016AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und die Interessenabwägung keine überwiegenden Gegeninteressen ergibt.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.