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Art. 27a LPT

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BGer 1C_666/2020 · 21.07.2022AbgewiesenRestriktionen zu Art. 24c, 24e und 16a bis LPT können im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung nur dann eingeführt werden, wenn sie auf einer formellen kantonalen Gesetzesgrundlage gemäss Art. 27a LPT beruhen. Ein kantonaler Nutzungsplan allein genügt nicht, da Art. 27a LPT explizit eine gesetzliche Regelung verlangt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.