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Art. 27C LaLAT

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BGer 1C_247/2015 · 14.01.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn es die strengen Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG erfüllt. Ein Anbau ausserhalb des bestehenden Bauvolumens bedarf einer der alternativen Rechtfertigungsgründe (energetische Sanierung, Integration in die Landschaft oder Wohnnutzung nach üblichen Normen).BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.