Art. 28 Abs. 2 lit. h LALPT
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BGer 1C_30/2020 · 15.05.2020AbgewiesenDie Einstufung eines Gebäudes als kulturelles Schutzgut von lokalem Interesse und die Festlegung eines Respektperimeters sind rechtmässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Interessenabwägung und einer ausreichenden Begründung basieren. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahmen geeignet, notwendig und verhältnismässig sind.OrtsplanungsrevisionEnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.