Art. 28 LST
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_583/2015 · 10.07.2017AbgewiesenEin Ricorso gegen eine kantonale Planungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer:innen nicht zuvor im kantonalen Verfahren gegen den Planungsakt Einsprache erhoben haben und kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung nachweisen können.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.