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Art. 28 OAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_389/2020 · 12.07.2022GutgeheissenDie Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_102/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Vorinstanz muss abschliessend klären, ob die betroffene Parzelle als SDA einzustufen ist und ob der Kanton Waadt noch über eine ausreichende Reserve an SDA verfügt, bevor eine Einzonung in eine Bauzone erfolgen darf. Andernfalls ist die Einzonung unzulässig.GestaltungsplanEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.