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Art. 28 RPGA

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_211/2020 · 26.01.2021AbgewiesenDie Anwendung des kommunalen Baureglements (RPGA) auf ein Bauvorhaben in einer urbanen Zone ist nicht willkürlich, wenn die Interpretation der Vorschriften über den geschlossenen Baukörper und die Abstände durch die Vorinstanzen vertretbar ist und die Interessen der Nachbarn sowie der Eigentümerin angemessen berücksichtigt werden.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_483/2018 · 13.05.2019AbgewiesenDie kantonale Instanz hat den Baubewilligungsentscheid zu Recht bestätigt, da die Anwendung des kommunalen Reglements (RPGA) nicht willkürlich war und die Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entsprachen. Ein incidenter Kontrollantrag der Nutzungsplanung wurde mangels hinreichender Umstände abgelehnt.BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.