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Art. 29 al. 2 Cst.

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_22/2016 · 04.04.2019AbgewiesenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau eines Chalets in der Bauzone 3 ist rechtmässig, wenn die Anpassungen des Projekts keine wesentlichen Änderungen der Hauptmerkmale darstellen und das Vorhaben die ästhetischen und integrativen Anforderungen des kantonalen und kommunalen Rechts erfüllt.BaubewilligungBGer 1C_231/2018 · 13.11.2018AbgewiesenDie Organisation von Hundedressurkursen in der Landwirtschaftszone ist nicht durch ihre Bestimmung gemäss Art. 24 LAT gerechtfertigt, und es bestehen übergeordnete Interessen, die einer Ausnahmebewilligung entgegenstehen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_304/2016 · 05.12.2016AbgewiesenDie Revision eines Strassenalignements muss nicht zwingend mit einem Quartierplan koordiniert werden, wenn die rechtlichen Wirkungen unabhängig sind und keine widersprüchlichen Entscheidungen zu erwarten sind. Die Fixierung eines Alignements ist eine eigenständige Massnahme, die sich auf die Baugrenze beschränkt und keine Vorgaben für…Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.