Art. 29a BV
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_406/2023 · 09.11.2023GutgeheissenDie aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_128/2019 · 25.08.2020Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Erhalt der Gründersiedlung Friesenberg (hohe architektonische und sozialgeschichtliche Bedeutung) überwiegt die Interessen an Verdichtung, günstigem Wohnraum und ökologischen Aspekten. Die Vorinstanz hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen.BGer 1C_14/2020 · 04.05.2020AbgewiesenDie verspätete Geltendmachung von Rechten durch Dritte kann nach Treu und Glauben und Rechtssicherheitsgesichtspunkten zum Nichteintreten führen, selbst wenn öffentliche Interessen wie der Denkmalschutz betroffen sind.BGer 1C_175/2013 · 11.09.2013Teilweise gutgeheissenDie Bindung an den Sachplan Übertragungsleitung (SÜL) entfällt, wenn sich die Verhältnisse (Technik, Schutzgebiete) seit der Festsetzung geändert haben. Eine Verkabelungsstudie ist nur für das besonders schutzwürdige Gebiet 'Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt' erforderlich, nicht für die gesamte Strecke.BGer 1C_277/2012 · 16.11.2012AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.