BGer 1C_406/2023
GutgeheissenEntscheid vom 09.11.2023
Die aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.
BGer 1C_406/2023 vom 09.11.2023 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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