Art. 3 Abs. 1 BauV BE
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BGer 1C_221/2023 · 02.11.2023AbgewiesenDie Erschliessung eines Bauvorhabens ist rechtlich gesichert, wenn ein öffentliches Wegrecht als Fuss- und Fahrwegrecht qualifiziert werden kann, was sich aus dem Grundbucheintrag, dem Erwerbsgrund und der historischen Ausübung ergibt. Ein Verfahrensmangel (Verletzung des rechtlichen Gehörs) kann im bundesgerichtlichen Verfahren geheilt…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.