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Art. 3 Abs. 1 lit. c SFG/BE

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BGer 1C_432/2023 · 15.08.2024AbgewiesenEine Aussengastwirtschaft mit 60 Sitzplätzen im Gewässerraum und in einer Freifläche unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie räumliche Auswirkungen hat und umwelt-, planungs- und baurechtliche Belange berührt. Eine Betriebsbewilligung kann ohne vorliegende Baubewilligung nicht erteilt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.