Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (SR 711)
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BGer BGE 122 II 234 · 27.06.1996AbgewiesenDie völkerrechtliche Bindung durch den Staatsvertrag von 1977 schliesst eine landesinterne Interessenabwägung aus; die Rodungsbewilligung ist völkerrechtskonform zu erteilen.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.