Art. 3 Abs. 2 lit. c LAT
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_230/2024 · 10.07.2025AbgewiesenEin detaillierter Sonderaffektionsplan mit verbindlichen Vorgaben zu Uferschutz, Remblais und Anlagen am See kann die Wirkung einer Baubewilligung entfalten, sodass spätere Einwände im Baubewilligungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern keine Präjudizialkontrolle gerechtfertigt ist.BaubewilligungUmzonungGestaltungsplanBGer 1C_452/2022 · 07.11.2024AbgewiesenEin amovibler Ponton für eine Segelschule auf dem Genfersee kann in einer Schutzzone (Seerives) als zonenkonform nach Art. 22 LAT oder ausnahmsweise nach Art. 24 LAT bewilligt werden, sofern die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen lässt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_233/2019 · 16.06.2020AbgewiesenDer Rückzug einer präkar gewährten Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Gewässerdomains (Bojen- und Ankerplatz) ist rechtmässig, wenn er auf gewichtige öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz, Schutz der Unterwasservegetation und Fischerei gestützt wird und verhältnismässig ist.Korpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.