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Art. 3 Abs. 2 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_226/2018 · 03.09.2019AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie einen funktionellen Bezug zur Zone aufweist und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Balkone und Dachterrassen gelten nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach Art. 3 Abs. 2 NISV.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.