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Art. 3 Abs. 3 und 6 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_627/2019 · 06.10.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und das Grundstück hinreichend erschlossen ist. Die Kumulation von Strahlung mehrerer Anlagen ist zulässig, sofern der Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird.BaubewilligungPlanungszone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.