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Art. 3 Abs. 6 NISV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_176/2022 · 18.07.2024AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Das 'worst case-Szenario' für die Bewilligung adaptiver Mobilfunkanlagen dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die QS-Systeme und Messmethoden für 5G-Anlagen sind tauglich.BaubewilligungBGer 1C_343/2015 · 30.03.2016AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV ist massgeblich, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Messunsicherheiten werden bei Vorsorgegrenzwerten nicht dazugerechnet oder abgezogen, und die aktuellen Messempfehlungen des METAS entsprechen dem Stand der Technik.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.