Art. 3 lit. b RHG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_313/2024 · 07.05.2025AbgewiesenDie Erstwohnungsnutzung i.S.v. Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG setzt voraus, dass der Lebensmittelpunkt der nutzenden Person in der Wohnung liegt; dies ist nach den gesamten objektiven Umständen zu beurteilen, wobei die Kriterien zur Wohnsitzbestimmung analog anwendbar sind.BGer 1C_469/2023 · 14.10.2024AbgewiesenEine Baubewilligung für ein luxuriöses Einfamilienhaus in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Nachfrage nach Erstwohnungen im entsprechenden Marktsegment besteht oder ernsthafte Zusicherungen für eine Erstwohnungsnutzung vorliegen. Die Nachfrage kann auch durch…BaubewilligungEinzonungPlanungszoneBGer 1C_230/2023 · 12.07.2024AbgewiesenDie Erstwohnungspflicht nach Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG setzt voraus, dass der Lebensmittelpunkt der nutzenden Person in der Gemeinde liegt, was sich nach objektiven, für Dritte erkennbaren Umständen bestimmt. Eine Sistierung der Erstwohnungspflicht nach Art. 14 ZWG erfordert einen schicksalhaften Härtefall, der konkret dargelegt werden…BaubewilligungBGer 1C_326/2019 · 17.04.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für Erstwohnungen darf nur erteilt werden, wenn eine konkrete Nachfrage nach solchen Wohnungen im gehobenen Segment besteht oder ernsthafte Zusicherungen für deren ganzjährige Nutzung vorliegen. Die Nachfrage ist anhand des Wohnungsleerbestands, der Anzahl bewilligter Wohnungen und der Bevölkerungsentwicklung zu…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.