Art. 3 VPVE
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BGer 1C_152/2017 · 28.08.2018AbgewiesenDie Plangenehmigung für eine Bahnfunkanlage (GSM-R) beim Bahnhof Tägerwilen-Gottlieben ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung zwischen bahnbetrieblichen Belangen und Schutzgütern (ISOS, BLN, Ortsbild) korrekt durchgeführt wurde und die Anlage die NISV-Vorgaben einhält.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.