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Art. 30 Abs. 2 LST

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_583/2015 · 10.07.2017AbgewiesenEin Ricorso gegen eine kantonale Planungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer:innen nicht zuvor im kantonalen Verfahren gegen den Planungsakt Einsprache erhoben haben und kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung nachweisen können.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.