Art. 30 al. 1bis OAT
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_571/2022 · 07.10.2024GutgeheissenEin Teilzonenplan ist nur dann mit dem Raumplanungsrecht vereinbar, wenn bei Vorliegen von Indizien für die Qualität als Surfaces d’assolement (SDA) eine agro-pädologische Expertise durchgeführt und eine Interessenabwägung gemäss Art. 30 Abs. 1bis OAT vorgenommen wird.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_102/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Vorinstanz muss abschliessend klären, ob die betroffene Parzelle als SDA einzustufen ist und ob der Kanton Waadt noch über eine ausreichende Reserve an SDA verfügt, bevor eine Einzonung in eine Bauzone erfolgen darf. Andernfalls ist die Einzonung unzulässig.GestaltungsplanEinzonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.