Art. 30 LSV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_367/2022 · 09.05.2023AbgewiesenEin privater Gestaltungsplan darf von der Grundnutzungsordnung abweichen, sofern diese nicht ihres Sinngehalts entleert wird. Die Beurteilung der besonders guten Einordnung und Gestaltung kann ins Baubewilligungsverfahren delegiert werden, wenn der Gestaltungsplan einen angemessenen Projektierungsspielraum belässt.GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_366/2019 · 06.09.2021GutgeheissenDie Umzonung einer nicht erschlossenen Parzelle von der Industrie- in die Wohn- und Gewerbezone (WG4) ist nur zulässig, wenn ein rechtsgenügender Machbarkeitsnachweis erbracht wird, dass die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III im überwiegenden Teil der Zone eingehalten werden können (Art. 24 Abs. 2 USG, Art. 30 LSV).UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer BGE 147 II 484 · 01.01.2021GutgeheissenDie lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung einer Bauzone sind auch bei der Umzonung von nicht erschlossenem Land zu berücksichtigen. Eine Umzonung in eine Bauzone, die anschliessend nicht erschlossen werden darf, ist unzulässig.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_182/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.