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Art. 31 LEaux

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_561/2024 · 18.02.2026AbgewiesenDie Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer 1C_494/2015 · 03.11.2017Teilweise gutgeheissenDie Bewilligung einer Wasserkraftkonzession erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss Art. 33 LEaux und anderen einschlägigen Normen. Fehlende Daten zur Festlegung des Restwassers und der Kompensationsmassnahmen machen die Entscheidung unvollständig und erfordern eine Rückweisung zur Ergänzung.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.