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Art. 31a OPB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_588/2016 · 26.10.2017Teilweise gutgeheissenEin Bauvorhaben kann trotz vorheriger Vorabbewilligung verweigert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände (z. B. Erlass eines Lärmkatasters) ändern und die geltenden Lärmschutzvorschriften (Art. 22 LPE, Art. 31 OPB) nicht eingehalten werden können. Eine Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 OPB ist erforderlich,…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.