Art. 31c USG
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BGer 1C_177/2021 · 10.03.2022AbgewiesenEine Enteignung für die Erweiterung einer Deponie Typ A (Ablagerung von unverschmutztem Aushub) ist gestützt auf Art. 58 Abs. 1 USG zulässig, wenn ein kantonsweiter Bedarf ausgewiesen ist und die Massnahme verhältnismässig ist. Politische Gemeinden können das Enteignungsrecht auch ausserhalb ihres Gemeindegebiets ausüben, sofern ein…EnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.