Art. 32 Abs. 1 lit. a FIFG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer BGE 148 II 139 · 01.01.2022GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf ist zulässig, da das Projekt ein bundesgesetzlich anerkanntes überwiegendes nationales Interesse hat und die einschränkende Auslegung des kantonalen Rechts durch die Vorinstanz willkürlich war. Die Zuordnung zur…GestaltungsplanRichtplanungSondernutzungsplanBGer 1C_487/2020 · 12.11.2021GutgeheissenEin kantonaler Gestaltungsplan kann für ein übergeordnetes nationales Projekt wie den Innovationspark Zürich auch dann erlassen werden, wenn das betroffene Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt, sofern eine sachgerechte Interessenabwägung vorliegt und die Planung bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.GestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.