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Art. 32 KRVO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_375/2016 · 24.02.2017GutgeheissenDie Gemeinde darf im Quartierplanverfahren nicht a priori einen Geldausgleich für nicht durch Boden ausgleichbare Mehr- oder Minderwerte verweigern, wenn die Neuzuteilung erst in diesem Verfahren erfolgt und die Betroffenen erst dann ihre Ansprüche fundiert prüfen können.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.