Art. 33 Abs. 1 RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_450/2015 · 19.04.2017AbgewiesenDie ediktale Bekanntmachung einer planerischen Massnahme (hier: Rückzonung) ist bei grosser Anzahl betroffener Grundeigentümer:innen zulässig, sofern die Betroffenen durch angemessene Sorgfalt Kenntnis erlangen können. Eine persönliche Notifikation ist nicht zwingend erforderlich.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungBGer 1C_89/2015 · 04.01.2016AbgewiesenEin Gestaltungsplan kann perimeterübergreifende Erschliessungsaspekte regeln, sofern diese mit bestehenden Nutzungsplänen vereinbar sind und keine wesentliche Änderung dieser bewirken. Eine Mehrgefährdung durch Naturgefahren muss substantiiert dargelegt werden, um eine weitere Begutachtung zu rechtfertigen.GestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.