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Art. 33 Abs. 2 und 3 lit. b LAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_288/2022 · 09.10.2023AbgewiesenDie Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_327/2019 · 11.06.2020AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in eine Zone d'ancienne localité (ZAL) zur Erhaltung von Zwischenräumen und Schutz des Ortsbildes ist rechtmässig, wenn sie auf einer korrekten Interessenabwägung gemäss Art. 33 Abs. 3 lit. b LAT basiert und die kantonale Rekursinstanz ihren vollen Prüfungsumfang wahrt.GestaltungsplanEinzonungRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.