Art. 34 Abs. 1 lit. a RPV
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BGer 1C_482/2014 · 04.09.2015AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Maschinenhalle mit Futterlager als betriebsnotwendig, standortgebunden und zonenkonform eingestuft wurde, während alternative Standorte in der Bauzone nicht verfügbar waren und die Landschafts- sowie Lärmbelange als gewahrt galten.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.