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Art. 34 Abs. 2 lit. c LAT

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_594/2021 · 28.07.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für Installationen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LAT ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit durch die Destination objektiv begründet ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Provisorität der Installation erleichtert die Bewilligung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_276/2021 · 17.03.2022AbgewiesenEine Baubewilligung für ein temporäres Baustellenareal ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT erteilt werden, wenn der Standort durch die Destination bedingt ist und keine überwiegenden Interessen dagegen sprechen. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten Aspekte berücksichtigen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_118/2018 · 12.03.2019GutgeheissenDie Vorinstanz hat zu Unrecht auf die Beweiserhebung zur tatsächlichen Nutzung eines Gebäudes verzichtet, obwohl die ursprüngliche Bewilligung als Ferienhaus erteilt wurde und die spätere Nutzung als Dauerwohnsitz nicht zweifelsfrei feststand. Dies verletzt das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) und erfordert eine Rückweisung zur…BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.