Art. 34 Abs. 4 lit. c RPG
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BGer 1C_301/2017 · 20.11.2017AbgewiesenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in einem Gebiet mit Vorrang Landschaft und Vernetzungsfunktion ist abzuweisen, wenn die Bauwilligen ihre Zwangslage selbst herbeigeführt haben und überwiegende öffentliche Interessen (Landschaftsschutz, Vernetzungsfunktion) entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauRichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.