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Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
VGer ZH VB.2014.00140 · 04.09.2014Teilweise gutgeheissenDie Standortabklärungen für den Rindermaststall waren mangelhaft, da alternative Standorte nördlich der F-Strasse ohne hinreichende Prüfung verworfen wurden, obwohl sie bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgeflächen besser abschnitten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.