VGer ZH VB.2014.00140
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 04.09.2014 · Kanton ZH
Die Standortabklärungen für den Rindermaststall waren mangelhaft, da alternative Standorte nördlich der F-Strasse ohne hinreichende Prüfung verworfen wurden, obwohl sie bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgeflächen besser abschnitten.
VGer ZH VB.2014.00140 vom 04.09.2014 (Teilweise gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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