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Art. 34 Abs. 4 OPT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_300/2021 · 08.02.2023AbgewiesenEine Recinzione zur Absicherung eines Hobby-Gartens in der landwirtschaftlichen Zone ist als Anlage im Sinne von Art. 16a RPG zu qualifizieren und bedarf einer Bewilligung. Da sie der Freizeitlandwirtschaft dient, ist sie nicht zonengerecht (Art. 34 Abs. 5 OPT) und kann nicht ausserhalb der Bauzone bewilligt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_4/2015 · 13.06.2018AbgewiesenFür Bauten in der Landwirtschaftszone müssen die Voraussetzungen von Art. 16a LPT und Art. 34 Abs. 4 OPT erfüllt sein, insbesondere die Notwendigkeit der Anlage, die langfristige Existenz des Betriebs und die Abwägung widerstreitender Interessen. Fehlende kantonale oder kommunale Abstandsregelungen in der Landwirtschaftszone begründen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.