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Art. 34 KRG/GR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_60/2023 · 01.07.2024AbgewiesenDie Entfernung von Steinen und die Erstellung eines Zufahrtswegs in einer Landschaftsschutzzone ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn sie die Schutzziele der Zone beeinträchtigen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten des Landschaftsschutzes aus.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.