Art. 34 NAPR
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_255/2026 · 22.07.2026AbgewiesenDie kantonale Instanz darf bei der Anwendung kommunaler Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen (hier: 'Elemente von historischem und umgebungsbedingtem Wert' gemäss Art. 34 NAPR) die kommunale Beurteilung korrigieren, wenn diese willkürlich oder unhaltbar ist. Die Einordnung eines Gebäudes als schützenswert kann auch ohne formale…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_687/2021 · 03.12.2021AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Nutzungsänderung kann nicht erteilt werden, wenn ein verbindlicher Quartierplan (Piano di quartiere) fehlt und die beabsichtigte Nutzung den Zielen dieses Plans widerspricht. Die Anwendung neuer Schutzvorschriften (hier: Art. 34 NAPR) ist zulässig, wenn die Genehmigungsentscheidung nach deren Inkrafttreten…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungGestaltungsplanBGer 1C_616/2020 · 02.08.2021AbgewiesenDie Schliessung eines halb offenen Raums (Vano) im Erdgeschoss eines Gebäudes im historischen Dorfkern von Muggio (TI) zur Schaffung eines Technikraums verstösst nicht gegen die kommunalen Nutzungsplanungsvorschriften (Art. 34 NAPR), sofern der Raum weder als geschütztes Bauwerk noch als manufatto di valore ambientale eingestuft ist.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_30/2020 · 15.05.2020AbgewiesenDie Einstufung eines Gebäudes als kulturelles Schutzgut von lokalem Interesse und die Festlegung eines Respektperimeters sind rechtmässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Interessenabwägung und einer ausreichenden Begründung basieren. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahmen geeignet, notwendig und verhältnismässig sind.OrtsplanungsrevisionEnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.