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Art. 34b Abs. 5 RPV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_319/2018 · 07.02.2019AbgewiesenArt. 34b Abs. 5 RPV schliesst die Errichtung neuer Wohnbauten im Zusammenhang mit der Haltung und Nutzung von Pferden in der Landwirtschaftszone generell aus, auch für Wohnraum der abtretenden Generation. Die Bestimmung geht als Spezialnorm Art. 34 Abs. 3 RPV vor.BaubewilligungBGer BGE 145 II 182 · 01.01.2019AbgewiesenArt. 34b Abs. 5 RPV schliesst die Errichtung neuer Wohnbauten in der Landwirtschaftszone, die nur wegen der Pferdehaltung oder -nutzung zonenkonform wären, generell aus – auch wenn der Bezug zur Pferdehaltung bloss mittelbar ist. Die Zonenkonformität nach Art. 34 Abs. 3 RPV ist in solchen Fällen unter Ausklammerung der Pferdehaltung zu…BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.