Art. 35 Abs. 3 und 4 PBG LU
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BGer 1C_140/2016 · 09.11.2016AbgewiesenDie Zuweisung von Grundstücken zur Tourismuszone in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern ist mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, wenn sie raumplanerisch bedingt ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und verhältnismässig ist.OrtsplanungsrevisionUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.