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Art. 35 LSV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_373/2019 · 06.03.2020AbgewiesenDie Verletzung des rechtlichen Gehörs im Baubewilligungsverfahren kann durch eine inhaltliche Prüfung der Rechtslage und des Sachverhalts in der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Bei Überschreitungen von Lärmschutzgrenzwerten nach Art. 32 LSV und Art. 35 LSV sind Nachbesserungsmassnahmen anzuordnen, sofern diese verhältnismässig sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.