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Art. 36 Abs. 1 LSV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_293/2017 · 09.03.2018GutgeheissenDie Vollzugsbehörde muss bei neuen ortsfesten Anlagen sowohl das Vorsorgeprinzip (Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) als auch die Einhaltung der Planungswerte (Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV) kumulativ prüfen. Überschreitet der Lärm die Planungswerte, ist die Bewilligung zu verweigern, sofern keine Erleichterungen nach Art. 7 Abs. 2 LSV möglich sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.