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Art. 36 Abs. 1 und 3 BV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_277/2015 · 01.02.2016AbgewiesenDie Rückversetzung einer Baubereichslinie im Gestaltungsplan und Nutzungsbeschränkungen für das Erdgeschoss sind verhältnismässig, wenn sie der städtebaulichen Harmonisierung und der Belebung des Zentrumsgebiets dienen und die Eigentumsbeeinträchtigung zumutbar ist.GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.