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Art. 36 Abs. 2 LaLAT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_366/2016 · 13.02.2017GutgeheissenDie rückwirkende Erhebung einer Mehrwertabgabe auf Grund von Umzonungen vor Inkrafttreten der kantonalen Regelung verletzt das Prinzip der Nicht-Rückwirkung, wenn die Rückwirkung nicht hinreichend zeitlich begrenzt und nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.UmzonungMehrwertabgabe

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.