Art. 36 Abs. 2 LaLAT
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_366/2016 · 13.02.2017GutgeheissenDie rückwirkende Erhebung einer Mehrwertabgabe auf Grund von Umzonungen vor Inkrafttreten der kantonalen Regelung verletzt das Prinzip der Nicht-Rückwirkung, wenn die Rückwirkung nicht hinreichend zeitlich begrenzt und nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.UmzonungMehrwertabgabeKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.